AV-Zell im Wiesental

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Bestimmungen für Jahreskarten und Tageskarten - Angler ab 2008


Besondere Bestimmungen für Tageskarten

Wir sind bemüht alle Mitglieder des Anglervereins fischen zu lassen. Auch geben wir eine beschränkte Anzahl von Tageskarten für
Nichtmitglieder und  Gäste, im Rahmen unserer Möglichkeiten aus. Bringen Sie bitte zum Kauf der Tageskarte ihren gültigen Jahresfischereischein mit.
Nach dem Fischen muss die ausgefüllte Tageskarte/Fangstatistik an der Verkaufsstelle abgegeben, oder an :
Jochen Mond
Am Schlössle 1
79669 Zell im Wiesental
E-Mail: Ra-Mond@t-online.de
Tel: +497625924274
  zurückgeschickt werden.

Die Tageskarte/Fangstatistik muss auch retourniert werden wenn keine Einträge vorhanden sind.
Bei Nicht -Beachtung verliert diese Person jeglichen Anspruch auf eine weitere Tageskarte .

Die Vorstandschaft des AV-Zell

 

Vor Beginn des Angelns ist das Datum einzutragen. Sämtliche Eintragungen sind mit einem Kugelschreiber durchzuführen.
Der Angler übt die Fischerei auf eigene Gefahr aus und haftet für Schäden, welche von ihm selbst verursacht worden sind.
Beim Angeln ist größtmögliche Rücksicht auf Fauna und Flora zu nehmen
Erlaubt ist das Fischen in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Es gelten die täglichen Zeiten aus der Badischen Zeitung. Ausgabe Lörrach www. Badische - Zeitung. de
Es darf nur mit der künstlichen Fliege und sportlichem Gerät bestehend aus Fliegenrute, Fliegenschnur, Fliegenvorfach und nur einer Fliege geangelt werden.Erlaubt ist auch das Fischen mit eigenschweren Nassfliegen, Nymphen und Streamern.
Nicht erlaubt ist das Fischen mit Jighaken, Brot und Boilie - Fliegenmustern.
Um die Fische weitgehend zu schonen, wird nur widerhakenlos,
bzw. mit angedrücktem Widerhaken, und mit einer max. Hakengröße von 8 (siehe Skala) geangelt.
Als Sichthilfen bei schwierigen Wasserverhältnissen kann ein farbiger Wollfaden, der nicht verschiebbar ist, zwischen Flugschnur und Vorfach eingebunden werden.
Zum Schutz von Fauna und Flora ist das Waten im vernünftigen Rahmen bis hüfthoch erlaubt. Das Durchqueren der Wiese sollte dabei vermieden werden

Im Monat April dürfen zum Schutz von Laichplätzen ausgewiesene Schonstrecken nicht bewatet und befischt werden.
Grundsätzlich müssen gefangene maßige Fische entnommen werden. Es ist verboten, gefangene Fische zu verkaufen. Eingeweide sind mit zu nehmen.
Die beigefügte Statistik ist wie folgt auszufüllen:
Sobald ein maßiger Fisch entnommen wird, muss dieser in die Statistik zum Datum mit folgenden Angaben eingetragen werden:
Art des Fisches, Gewicht des Fisches, Fangort des Fisches: Z  für Zell, A  für Atzenbach, M  für Mambach.
Diese Eintragungen müssen vor dem Weiterangeln erfolgen.
Höchstfang:   pro Tag  =  3 Forellen    Höchstfang pro Jahr   = 90 Forellen
Tageskartenangler:   pro Tag =   3 Forellen      
Bei Kontrollen sind nach Aufforderung außer den Angelpapieren auch das Gerät und der Fang, die Taschen und andere Aufbewahrungsmöglichkeiten etc. vorzuzeigen. Wer gegen obige Bestimmungen verstößt, verliert jegliche Angelberechtigung vom Verein und hat für die Zukunft keinen Anspruch auf eine Angelkarte in den Gewässern des Vereines. Die Angelberechtigung wird sofort entzogen.
Schonzeit :   1.Oktober bis 31.März
Mindestmaß:  26 cm. Desweiteren gilt ein oberes Schonmaß. Ab 50 cm müssen die Fische zurückgesetzt werden (Laichfische)
Außerdem sind die Hinweise der Merkblätter zu beachten.