Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung (= Fischerprüfung).
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können in Baden-Württemberg auf Antrag bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten (Gebühr 5 Euro). Dieser gilt jeweils ein Jahr und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeines. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen.
Den Jugendlichen wird dringend empfohlen, die Fischerprüfung erst ab dem 14. Lebensjahr abzulegen
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