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Betretungs- und Angelverbot an der Wiese weiterhin gültig
Die Temperaturen sind mittlerweile deutlich zurückgegangen. Die vom Landratsamt Lörrach erlassene Allgemeinverfügung hat jedoch weiterhin Bestand. Das darin ausgesprochene Betretungsverbot gilt – mit Ausnahme des Rheins – nach wie vor für die Gewässer im Landkreis Lörrach.
Damit ist auch das Angeln an der Wiese weiterhin untersagt. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Auch wenn sich die Temperaturen inzwischen normalisiert haben, sind die Wasserstände der Wiese weiterhin sehr niedrig. Die Situation für unsere Gewässer und insbesondere für den Fischbestand bleibt daher nach wie vor angespannt.
Aus diesem Grund würde der Anglerverein Zell im Wiesental die Fischerei an der Wiese auch unabhängig von der bestehenden Anordnung des Landratsamtes derzeit noch nicht wieder freigeben. Der Schutz unserer Gewässer und des Fischbestandes hat für uns oberste Priorität.
Bis auf Weiteres werden daher keine Tageskarten für die Wiese ausgegeben. Für die Jahreskarteninhaber ist es ja sowieso kein Thema hoffe ich.
Sobald das Betretungsverbot aufgehoben wird und die Wasserstände sowie die allgemeinen Bedingungen eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme der Fischerei zulassen, werden wir unsere Mitglieder und Gastangler entsprechend informieren.
Wir bitten um Verständnis für diese notwendige Maßnahme und bedanken uns für die Rücksichtnahme sowie die Unterstützung beim Schutz unserer Gewässer und Fischbestände.
Anglerverein Zell im Wiesental weitere Infos: klicke.hier
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